Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Einkaufsbedingungen des Käufers sind unbeachtlich, auch wenn sie nicht ausdrücklich beanstandet wurden.
1. Preise
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vermerkt, ohne Transport, Gebühren, Zölle, Umsatzsteuern etc., welche jederzeit bei einer allfälligen späteren Belastung nachbelastet werden können.
Die offerierten Preise können nur dann aufrecht erhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert bestellt werden.
Wenn auf der Offerte nicht anders vermerkt, gilt diese während einer Dauer von 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist, behalten wir uns vor, die Preise neu zu kalkulieren und im Falle eines Auftrages anzupassen. Der Mindestwarenwert, für kundenspezifische Produkte, exkl. Verpackung und MwSt. beträgt CHF 300.- bzw. EUR 300.-, für Standard-Streifenbürsten beträgt der Mindestwarenwert CHF 150.- bzw. EUR 150.- .
2. Versand, Frachtkosten und Verpackung
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
Einwegverpackungen (Holz, Karton, etc.) wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Die für Mehrweggebinde (Holzkisten, Blechwannen, etc.) verrechneten Kosten werden zum vollen Wert abzüglich 10% Amortisationskostenanteil gutgeschrieben, sofern diese innert 2 Monaten in einwandfreiem Zustand franko Oberentfelden zurückgesandt werden.
3. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4. Erzeugnisse in Sonderausführungen
Aus fabrikationstechnischen Gründen behalten wir uns bei Sonderausführungen das Recht vor, bis +/- 10% der bestellten Anzahl zu liefern.
Bei Bestellungen, die sich auf Listen- oder Offertpreise stützen, anerkennt der Käufer ausdrücklich die Preise nach Ergebnis.
5. Umfang der Lieferpflicht
Die Angabe der Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Für deren Einhaltung tragen wir bestmöglich Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer, nicht durch uns verschuldeter Umstände, lehnen wir Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen, rein netto, zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Käufer durch Ansetzung einer angemessenen Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab erneutem Fristablauf für Mahnspesen CHF 20.- (EUR 15.-) zu verrechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten.
7. Gewährleistung
Wir übernehmen für unsere Produkte die Haftung für Material- und Herstellungsfehler. Schadhafte Produkte werden ersetzt oder instandgestellt.
Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab.
Mängelrügen sind sofort nach Erhalt der Ware, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung anzubringen.
Durch das von uns unentgeltlich erhaltene Know How kann keinesfalls eine Haftpflicht unsererseits abgeleitet werden. Die richtige Anwendung der von uns gelieferten Bürstenelemente ist Sache des Käufers.
Infolge der vielseitigen, von uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben.
8. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist der Gerichtsstandort Aarau. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.
Oberentfelden, 8. Januar 2020